Allgemeine Geschäftsbedingungen
| Vorbemerkung Eine vom Gast veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden Vertragspartnern ein Vertragsverhältnis, den sogenannten Hotelaufnahmevertrag. |
I. Geltungsbereich |
| 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. 2. Die Unter-und Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde. 4. Für die Reservierung von Veranstaltungsräumen und dazugehörigen Leistungen des Hotels gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen. Detaillierte Information dazu bitte anfordern (Tagungsmappe). |
II. Vertragabschluss, -partner, -haftung; Verjährung |
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Das Hotel bestätigt die Zimmerbuchung schriftlich. |
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung |
| 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 4. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. 5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten. Gegen Nachweis kann das Hotel einen höheren Schaden geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten. Barzahlung, Vorabüberweisung sowie die Zahlung mit EC-und Maestro-Karten sind kostenfrei. Bei Zahlung mit Visa-und Mastercard wird eine Servicecharge von 2%, bei American Express von 3,5% berechnet. |
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) |
1. Den Kunden wird das Recht eingeräumt den Vertrag unter Beachtung nachfolgender Stornobedingungen zu kündigen. Erfolgt die Stornierung bis 29 Tage vor Anreise, werden keine Stornokosten erhoben. Erfolgt die Stornierung 28 Tage vor Anreise, werden bei Nichtweiterverkauf auf 80% Stornogebühren bei Buchung mit Frühstück bzw. 70% bei Buchung mit Halbpension berechnet, Ausnahme ist die Buchung im Last Minute Bereich, eine kostenfreie Stornierung ist hier nicht möglich. Anstelle dieser Pauschalen wird dem Kunden der Nachweis gestattet, dass ein Schaden entweder überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
Bitte beachten Sie, dass dieser Paragraph auch bei vorzeitiger Abreise in Kraft tritt. |
V. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe |
| 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Hotelzimmerbezug nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich. 3. Die Rückgabe der Hotelzimmer muss am Abreisetag bis 11.00 Uhr erfolgen. Wird die Rückgabezeit überschritten, berechnet das Hotel dem Kunden 50% vom Listenpreis (Preisliste). Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 4. Bei Anmeldung von mehreren Personen von Gruppen-, Reise-, Seminar-und Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel bis 14 Tage vor Ankunft bzw. vor Veranstaltung die Teilnehmerlisten mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. |
VI. Sonstiges |
| 1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen wie Restaurants, Hotelbar, Schwimmbadbereich etc. dürfen Tiere nicht mitgenommen werden. 2. Die Haftung für solche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. |
VII. Schlussbestimmungen |
| 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahmesollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand -auch für Scheck- und Wechsel- streitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. 4. Es gilt deutsches Recht. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts¬bedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Klausel tritt automatisch eine entsprechende gesetzliche Regelung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. |




